Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen für Gewerbekunden

der Kgl. Preußische Biermanufactur GmbH
(nachstehend KPBM, gültig ab 01. Januar 2017)

 

I. Voll- und Leergut

1. Einbeziehung.
KPBM verkauft und liefert ausschliesslich zu den nachfolgenden Bedingungen. Mit dem Kauf von Produkten der KPBM akzeptiert der Kunde diese Bedingungen. Abweichenden Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Lieferung.
Termine, Lieferfristen und Mengen werden grundsätzlich eingehalten. Arbeitskampf, teilweiser oder gänzlicher Ausfall von Produktmitteln, Verzögerungen bei deren Belieferung, Transportbehinderungen oder sonstige Ereignisse höherer Gewalt berechtigen KPBM jedoch, die Belieferung um die Dauer der Behinderung oder Verzögerung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dasselbe gilt bei saisonbedingter Übernachfrage. Verzögert sich die Belieferung um mehr als drei Wochen, ist der Kunde hinsichtlich der verzögerten Belieferung zum Rücktritt berechtigt. Für etwaige Schadensersatzansprüche gilt Ziffer 8. Der Bestand von Dauerschuldverhältnissen, insbesondere von Dauerlieferverträgen bleibt hiervon unberührt.

3. Qualität und Gewährleistung.
KPBM liefert Getränke in einwandfreier Qualität, die im Einklang mit den bestehenden gesetzlichen Vorschriften hergestellt sind. Eine etwaige Beanstandung der Qualität ist vom Kunden unverzüglich zu rügen. Beanstandungen der auf den Lieferscheinen und /oder Rechnungen angegebenen Mengen oder Preise – auch bei Anlieferung von Paletten – sind beim Empfang der Ware, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen geltend zu machen. Bei verspäteter Beanstandung verliert der Kunde das Recht auf Nachlieferung oder Gutschrift.

4. Preise und Zahlungen.
Die Lieferung erfolgt zu den am Tage der Belieferung für die jeweilige Kundengruppe gültigen Tagespreisen/Listenpreisen bzw. vereinbarten Abgabepreisen zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Preisänderungen werden mit Bekanntgabe an den Kunden wirksam. Die Forderungen aus Lieferung sind nach Rechnungserhalt sofort rein netto fällig. Ausser auf die unten angegebenen Konten der KPBM können Zahlungen nur an schriftlich zum Inkasso bevollmächtigte Mitarbeiter der KPBM erfolgen. Bei Zahlungsverzug hat die KPBM das Recht, Barzahlung oder Ausgleich der Zahlungsrückstände zu verlangen. Gerner werden im Verzugseintritt alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Gegen Ansprüche der KPBM kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. KPBM ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsverbindung abzutreten.

5. Eigentumsvorbehalte.
Das Eigentum an gelieferten Waren behält sich die KPBM bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Die Weiterveräusserung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren darf nur im ordentlichen Geschäftsgang erfolgen. Die Waren dürfen von dem Kunden weder verpfändet noch zur Sicherung Dritten übereignet werden. Der Kunde tritt hiermit Forderungen gegen Dritte aus der Weiterveräusserung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im Voraus an KPBM ab. KPBM nimmt diese Abtretung an. KPBM ist berechtigt, die ihr durch den Kunden zu benennenden Dritten von dem Übergang der Forderung zu benachrichtigen und die abgetretene Forderung im eigenen Namen geltend zu machen. Ist die abgetretene Forderung gegen den Drittschuldner in ein Kontokorrentverhältnis oder sonstige Abrechnung aufgenommen worden, tritt der Kunde die hieraus entstehende Forderung in Höhe des zuletzt festgestellten Saldos an KPBM ab; gleiches gilt für den kausalen Saldo im Falle der Insolvenz des Kunden. Wird die Forderung in eine Abrechnung aufgenommen, die auch Forderungen zum Gegenstand hat, die an Dritte abgetreten wurden, tritt der Kunde die hieraus entstehende Gesamtforderung anteilig an KPBM ab. Übersteigen die abgetretenen Forderungen die Ansprüche von KPBM um mehr als 10%, ist diese zur Freigabe der weitergehenden Forderungen verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Forderungen steht in deren pflichtgemässen Ermessen.

6. Leergut.
Das zur Wiederverwendung bestimmte Leergut (z.B. Kästen, Mehrwegflaschen, Fässer, CO2-Flaschen, Paletten usw.) wird dem Kunden nur zur bestimmungsgemässen Verwendung überlassen und ist an KPBM oder einen von ihr benannten Dritten unverzüglich zurückzuführen. Es bleibt unveräusserliches Eigentum von KPBM bzw. der herstellenden Brauerei. Zusätzliche Beschriftungen bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen Zustimmung von KPBM. KPBM ist berechtigt, Pfand in üblicher Höhe zu berechnen. Leergut und Paletten sind in gleicher Art und Güte und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Für ordnungsgemäss zurückgeführtes Leergut wird eine entsprechende Pfandgutschrift erteilt. Nicht zurückgeführtes Leergut wird mit 50% des Wiederbeschaffungspreises für neues Leergut («Abzug neu für alt») unter Verrechnung des Pfandes berechnet. Gleiches gilt, sofern bei Beendigung der Geschäftsverbindung ein negativer Leergutsaldo besteht. Ungeachtet dessen ist KPBM nur verpflichtet, Kästen und Paletten mit den jeweils hierfür vorgesehenen und ausgelieferten Flaschen und Kästen (sog. sortiertes Mehrwegleergut) zurückzunehmen.

7. Abrechnungen.
Der Kunde hat Saldenbestätigungen und sonstige Abrechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Saldenbestätigung oder Abrechnung schriftlich bei der KPBM zu erheben. Erhebt der Kunde nicht fristgerecht Widerspruch, gilt die Abrechnung als anerkannt.

8. Haftung.
Schadensersatzansprüche gegen die KPBM sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht durch die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder im Übrigen durch grobes Verschulden verursacht wurde. Sofern kein grobes Verschulden eines Geschäftsführers oder leitenden Angestellten vorliegt, ist dabei die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Personenschäden bleibt unberührt.

II. Schankmaterial

1. Mietpreise und Mietdauer.
KPBM vermietet die umseitig aufgeführten Gegenstände an den Kunden zu den eingesetzten Mietpreisen zuzüglich Mehrwertsteuer für die Dauer der Veranstaltung einschliesslich der vereinbarten Ausgangs- und Rückgabetage. Für jeden über den Rückgabetag hinaus angefangenen Tag ist eine neuerliche Miete in der festgelegten Höhe zu zahlen. Der Mietpreis zuzüglich Mehrwertsteuer ist sofort bei Überlassung der Gegenstände zu entrichten, spätestens jedoch bei der Endabrechnung nach der Veranstaltung. Bei kurzfristiger Absage der Bestellung wird der halbe Mietpreis berechnet. Für Leer- oder vergebliche Fahrten berechnen wir pro km 0.70 Euro und pro Mitarbeiter und Stunde 20.00 Euro.

2. Gebrauch.
Der Kunde ist verpflichtet, die gemieteten Gegenstände mit allen Einrichtungen und Anlagen schonend zu gebrauchen und in gutem Zustand zu erhalten. Ihm ist nicht gestattet, fremde Werbemittel, wie zum Beispiel Plakate usw., an Ihnen anzubringen. Verschmutzungen, die während der Mietzeit entstehen, hat der Kunde auf eigene Kosten zu beseitigen. Das gleiche gilt im Verschuldensfall für entstandene Schäden. Dem Kunden wird anheimgestellt, die Gegenstände ausreichend zu versichern.

3. Ausschliesslichkeit.
Der Kunde verpflichtet sich, seinen gesamten Bedarf an Bier und alkoholfreien Getränken, der in Verbindung mit dem Einsatz der gemieteten Gegenstände zur Abgabe kommt, ausschliesslich bei KPBM oder einem von ihr Beauftragten zu beziehen. Verkaufswagen dienen nur dem Verkauf derart bezogener Getränke. Die Herstellung, die Zubereitung und das Ausgeben von Speisen sind in diesen Wagen nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung ist der Kunde KPBM zum Schadensersatz verpflichtet.

4. Rückgabe.
Zum festgelegten Abhol- oder Rücklieferungstermin hat der Kunde die Mietgegenstände in ordnungsgemässem, gereinigtem und vollständigem Zustand zur Verfügung zu stellen. Fehlende Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet, ebenso werden dem Kunden für die Beseitigung von Schäden oder groben Verschmutzungen Kosten berechnet.

5. Unmöglichkeit.
KPBM ist von ihrer Lieferpflicht befreit, wenn sie durch höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Unfallschäden, Geräteschäden) oder einem sonstigen von ihr nicht zu vertretendem Umstand an der Lieferung ganz oder teilweise gehindert wird. Schadensersatz irgendwelcher Art kann in solchen Fällen nicht gegen sie geltend gemacht werden.

III. Sonstiges

1. Datenverarbeitung.
Der Kunde willigt in die geschäftsnotwendige Verarbeitung seiner Daten ein; vorstehendes gilt als Benachrichtigung gem. Paragraph 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz.

2. Erfüllungsort.
Braunschweig ist Erfüllungsort.

3. Gerichtsstand.
Gerichtsstand ist Berlin für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss aus dem Inland verlegt.

4. Salvatorische Klausel.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, so tritt an die Stelle der Lücke eine solche Regelung, die die Parteien bei Kenntnis der Lücke mit Blick auf den wirtschaftlichen Zweck des Vertrages im beiderseitigen Einvernehmen getroffen hätten.